Schon vor fünf Jahren stellte eine Enquete-Kommission des Bundestages (“Kultur in Deutschland”) fest: das 2002 geänderte Urhebervertragsrecht hat sich in entscheidenden Punkten nicht bewährt. Die geplante Stärkung der Urheber wurde offenbar nicht erreicht.
Das Kernproblem: Vergütungsregeln werden entweder gar nicht erst aufgestellt oder die Verwerter (etwa die Verlagswirtschaft) halten sich nicht daran. Der einzelne Urheber hat nur wenige Möglichkeiten, gerichtlich gegen Knebelverträge und Mini-Honorare vorzugehen.
Nun mehren sich die Stimmen, das Urhebervertragsrecht zu reformieren:
Der Deutsche Kulturrat fordert eine ergebnisoffene Überprüfung.
“Selbst in den wenigen Bereichen, in denen gemeinsame Vergütungsregeln vereinbart wurden, gestaltet sich die Übernahme in die berufliche Wirklichkeit als äußerst schwierig. Ein Jahrzehnt nach dem Inkrafttreten des Urhebervertragsrechts ist es dringend notwendig, dieses Gesetz zu evaluieren und aus den Ergebnissen dieser Überprüfung möglichst schnell Konsequenzen zu ziehen”, sagt Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates.
Die Linke-Bundestagsfraktion hat einen Reformvorschlag vorgelegt.
„Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die großen Verbände der Content-Industrien im Namen der Urheberinnen und Urheber einen stärkeren Schutz des geistigen Eigentums einfordern, zugleich jedoch die Rechte der eigentlichen Betroffenen mit Füßen treten“, heißt es in einer Erklärung der Linke-Bundestagsfraktion.
Eine Idee der Linkspartei: Urheber-Verbände sollen gegen unangemessen geringe Vergütungen klagen dürfen. Auch soll der Staat die Vergütungs-Regeln nach einer bestimmten Frist festsetzen, wenn sich Urheber und Verwerter nicht einigen.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßt den Vorstoß der Linken.
„Der Gesetzentwurf der Linken ist aus Sicht des DJV der Schritt in die richtige Richtung“, so DJV-Sprecher Hendrik Zörner gegenüber iRights.info. Der Entwurf ziele darauf ab, die Position der Urheber deutlich zu stärken. „Der Gesetzgeber kann nicht länger tatenlos zusehen, wie die berechtigten Schutzinteressen der Urheber unter die Räder kommen.“
Freischreiber, der Berufsverband der freien Autoren, fordert alle Fraktionen im Bundestag auf, den Vorschlag der Linken zu debattieren und am Ende zu einer Reform des Urhebervertragsrechts im Sinne der Urheber zu kommen.
“… den Verlagen ist das bereits gesetzlich festgeschriebene Recht der Autoren auf angemessene Vergütung und ihr Auskommen herzlich egal. Freie Autoren, die auf eine Einhaltung pochen, bekommen Briefe, in denen es heißt ‚Wir verzichten künftig auf ihre Mitarbeit‘. Dagegen lässt sich juristisch auch wenig machen, weil wir freie Autoren sind. Deshalb ist eine Verschärfung des Gesetzes zwingend erforderlich”, sagt Benno Stieber, Vorsitzender von Freischreiber, im Interview mit iRights.info.
Der Jurist und Blogger Thomas Stadler forderte bereits im April 2012: “Wir müssen unbedingt über das Urhebervertragsrecht reden.”
“Da die Regelungen, die im Jahre 2002 im Urheberrvertragsrecht letztendlich geschaffen wurden, in der Praxis nicht bzw. unzureichend funktionieren, erscheint es mir sinnvoll, diese Diskussion wieder zu eröffenen und (erneut) eine Stärkung der Position der Urheber durch Schaffung weiterreichender Regelungen zum Urhebervertragsrecht zu fordern”, so Stadler.
So langsam scheint Bewegung in die Sache zu kommen.