Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag hat einen Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht erarbeitet. Üblicherweise wäre es jetzt so, dass dieser bei der Verwaltung des Parlaments eingereicht wird, eine Drucksachen-Nummer bekommt und dann im parlamentarischen Prozess darüber abgestimmt wird. Bei diesem Gesetzentwurf ist es ein bißchen anders.
Die Linksfraktion hat den Gesetzentwurf in zwei vorläufigen Fassungen veröffentlicht, in einer kommentierten zum besser Verstehen und einer unkommentierten zum Ändern, Streichen oder Ergänzen.
Dazu heißt es auf der Website von MdB Petra Sitte:
Es wird Zeit, dass das Urhebervertragsrecht durchsetzungsfest ausgestaltet wird. Wir haben einen Gesetzentwurf geschrieben, der die damalige Absicht des Gesetzgebers, die Lage der Kreativschaffenden zu verbessern, endlich verwirklichen soll. Wir wissen aber auch nicht alles und stellen den Entwurf deshalb hier zur Diskussion.
Die kommentierte Fassung (PDF) erläutert einzelne wesentliche Aspekte des Gesetzentwurfes, die nötigerweise im Juristensprech gehalten sind, in allgemeinverständlicher Weise. So wird beispielsweise ein neuer § 31 Absatz 1 im Urheberrechtsgesetz vorgeschlagen. Im Gesetz soll dieser in folgende Fassung geändert werden:
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne Nutzungsarten zu nutzen
(Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden. Eine Einräumung von Rechten für alle Nutzungsarten ist unwirksam, es sei denn, der Urheber räumt unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann ein.
Dazu wird erklärend ergänzt:
Kommentar: Hiermit werden Total-Buyout-Verträge verunmöglicht. Bislang kann der Urheber Rechte an allen Nutzungsarten abgeben. In Zukunft soll nur noch die Einräumung einzelner Nutzungsarten möglich sein. Diese müssen dann jeweils konkret einzeln bezeichnet werden. (…) Diese Einschränkung nach dem Vorbild der sog. Linux-Klausel ist nötig, damit auch in Zukunft CC-Lizenzen noch funktionieren.
Dieses Vorgehen ist für sehr viele sehr hilfreich, da die Intentionen juristischer Satzkonstrukte und Fachbegriffe oft näher an einer Disko-Nebelmaschine als an einer klaren Verständlichkeit sind. Dies ist ein erster begrüßenswerter Schritt um Gesetzentwürfe direkt am Objekt (der Begierde) verständlicher zu machen.
In einem zweiten Schritt macht das Büro von Petra Sitte das Angebot, dass der Entwurf in einer unkommentierten Fassung (RTF) bearbeitet und verändert werden kann. Die kenntlich zu machenden Änderungen sollen dann an das Büro geschickt werden um diskutiert und gegebenfalls berücksichtigt zu werden. Dazu Petra Sitte gegenüber iRights.info: “Wir hoffen dass sich viele Kreative und Interessierte daran beteiligen. Je mehr der Entwurf geprüft und diskutiert wird, desto besser wird er. Denn er soll endlich die rechtliche und finanzielle Situation der Kreativen verbessern”.
Anmerkungen und Verbesserungs- wie auch Änderungsvorschläge können bis Ende Juni 2012 eingereicht werden.